Beschleunigte Grundqualifikation
Seit dem 10. September 2009 muss jeder, der einen LKW gewerblich führen will und einen Klasse C-Führerschein nicht vor diesem Datum erworben hat (Der alte Klasse 3 Führerschein beinhaltet die Klassen C1 / C1E), eine sogenannte “Grundqualifikation” nachweisen.
Seit dem 10. September 2008 gilt diese Regelung ebenfalls für die Klassen D1 und D.
Beschleunigte Grundqualifikation
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 140 Stunden inklusive 10 Praxisstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! Sie muss aber während der Ausbildung erworben werden.
Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger C auf D bzw. D auf C
- Prüfung vor der IHK nach Besuch eines Lehrganges mit 35 Stunden inklusive 2,5 Praxisstunden
- Vorbesitz der entsprechenden Fahrerlaubnisklasse ist nicht Voraussetzung! Sie muss aber während der Ausbildung erworben werden.
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