Leistungen

Führerscheinklassen

Fahrzeug Bemerkung Mindestalter

C1

KFZ - ausgenommen Krafträder - mit:

zG über 3.500 kg bis max. 7.500 kg.

max. 8 Personen außer dem Fahrer.

Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz Klasse B 18 Jahre

C1E

Kombination aus KFZ der Klasse C1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zG.

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigen.

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr al 12.000 kg betragen

Vorbesitz C1 18 Jahre

C

KFZ - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer.

Anhänger bis 750 kg zG

Vorbesitz B

 

21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder nach einer " spezifischen Berufsausbildung".

CE

KFZ der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zG über 750 kg.

Vorbesitz C

 

21 Jahre

18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation oder nach einer " spezifischen Berufsausbildung".



D1

KFZ für mehr als 8, aber max. 16 Personen außer dem Fahrer.

Länge max. 8 m

mit Anhänger bis 750 kg zG

 Vorbesitz B

21 Jahre

18 Jahre für Personen während oder nach einer spezifischen Berufsausbildung.

D1E

KFZ der Klasse D1 mit Anhänger.

zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz D1 

21 Jahre

18 Jahre für Personen   während oder nach

einer spezifischen Berufsausbildung.

D

KFZ für mehr als 8 Personen außer dem Fahrer.

mit Anhänger bis 750 kg zG

 Vorbesitz B

18, 20, 21, 23 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist

abhängig von der

Tätigkeit und Qualifikation.

DE

KFZ der Klasse D mit Anhänger.

zG Anhänger über 750 kg

Vorbesitz D

18, 20, 21 oder 24 Jahre.

Das Mindestalter ist

abhängig von der

Tätigkeit und Qualifikation.

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