Weiterbildung
- die Weiterbildung muss in dem Land in dem man beschäftigt ist erworben werden.
- Die erste Weiterbildung muss spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation erfolgen.
Teilnahme an 35 Stunden zu Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden.
- Wiederholung alle 5 Jahre
- Keine Prüfung
Die Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich nach gesetzlichen Vorgaben in 5 Module.
Die Module staffeln sich in der 3. Welle wie folgt:
- Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
- Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
- Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- Modul 4. Schadensprävention
- Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast
Termine und Kosten auf Anfrage
Föderung durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter ist möglich.
Bus- und LKW- Fahrschule SaSi GmbH
Marienhütte 25
57080 Siegen
Ruf einfach an: 0271 - 233 95 95
0175 - 933 05 17