Weiterbildung

  1. die Weiterbildung muss in dem Land in dem man beschäftigt ist erworben werden.
  2. Die erste Weiterbildung muss spätestens fünf Jahre nach dem Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation erfolgen.

Teilnahme an 35 Stunden zu Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden.

  • Wiederholung alle 5 Jahre
  • Keine Prüfung

Die Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich nach gesetzlichen Vorgaben in 5 Module.

Die Module staffeln sich in der 3. Welle wie folgt:

  • Modul 1: ECO-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4. Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

 

Termine und Kosten auf Anfrage

Föderung durch die Agentur für Arbeit/Jobcenter ist möglich.

Bus- und LKW- Fahrschule SaSi GmbH

Marienhütte 25

57080 Siegen 

Ruf einfach an:        0271 - 233 95 95

0175 - 933 05 17